Zuletzt aktualisiert: 20. Mai 2024
Zurück zu allen Geschäftsbedingungen
GILT FÜR ALLE AUFTRÄGE
1. Auslegung
Die Definitionen in dieser Klausel gelten für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Begriffe, die im Allgemeinen Vertrag zwischen QS und dem Kunden definiert sind, gelten in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertrag: der Allgemeine Vertrag zwischen QS und dem Kunden.
„Geschäftstag“ – jeder Tag mit Ausnahme eines Samstags, eines Sonntags oder eines nationalen oder bundesweiten Feiertags in dem Gebiet, in dem der Kunde ansässig ist.
Vertrauliche Informationen: Informationen, die urheberrechtlich geschützt oder vertraulich sind, und die entweder deutlich als solche gekennzeichnet sind, oder Informationen, von denen man normalerweise erwarten würde, dass sie vertraulich behandelt werden, einschließlich Informationen über das Geschäft, die Vermögenswerte, die Angelegenheiten, die Kunden, die Klienten oder die Lieferanten einer Vertragspartei.
Kunde: wie im Auftrag angegeben.
Gebühren: die vom Kunden für die Leistungen an QS zu zahlenden Gebühren, wie im Auftrag angegeben.
Rechte an geistigem Eigentum: Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Designrechte, Datenbankrechte, Domänennamen (jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht) und alles, was damit zusammenhängt oder von Zeit zu Zeit ähnlich ist.
Auftrag: ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen durch QS oder ein QS-Tochterunternehmen an den Kunden, die in Übereinstimmung mit dem Vertrag vereinbart wurden.
QS: das im Auftrag benannte Unternehmen QS.
Leistungen: die von QS für den Kunden im Rahmen eines Auftrags erbrachten Leistungen.
2. QS-Verpflichtungen
2.1 QS verpflichtet sich, die Leistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt zu erbringen.
2.2 Die Verpflichtung unter Klausel 2.1 gilt nicht für eine Nichteinhaltung, die durch eine den Anweisungen von QS widersprechende Nutzung der Leistungen oder durch eine Änderung der Leistungen durch eine andere Vertragspartei als QS oder durch ordnungsgemäß bevollmächtigte Auftragnehmer oder Beauftragte von QS verursacht wurden. Wenn die Leistungen nicht mit der vorstehenden Verpflichtung übereinstimmen, wird QS auf eigene Kosten alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um eine solche Nichteinhaltung unverzüglich zu korrigieren. Eine solche Berichtigung oder Ersetzung stellt das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung gemäß Klausel 2.1 dar.
2.3 QS wird sich nach besten Kräften bemühen, die im Auftrag genannten Termine einzuhalten, wobei es sich bei diesen Terminen jedoch nur um Schätzungen handelt und die Zeit für die Erbringung der Leistungen nicht ausschlaggebend ist.
2.4 Diese Geschäftsbedingungen hindern QS nicht daran, ähnliche Verträge mit Dritten abzuschließen oder unabhängig Produkte und/oder Leistungen zu entwickeln, zu nutzen, zu verkaufen oder zu lizenzieren, die den für den Kunden erbrachten Leistungen ähnlich sind.
2.5 QS garantiert, dass es über alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen verfügt, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und aus einem Auftrag erforderlich sind, und diese aufrechterhalten wird.
3. Kunden-Verpflichtungen
3.1 Der Kunde ist verpflichtet:
(a) QS Folgendes bereitzustellen:
(i) jegliche erforderliche Zusammenarbeit in Bezug auf den Vertrag und einen Auftrag und
(ii) jeglichen erforderlichen Zugang zu den von QS geforderten Informationen,
um die Leistungen erbringen zu können,
(b) unbeschadet seiner sonstigen Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Tätigkeiten im Rahmen des Vertrags und eines Auftrags einzuhalten,
(c) alle anderen Pflichten des Kunden, die im Vertrag und im Auftrag festgelegt sind, rechtzeitig und effizient zu erfüllen, im Falle von Verzögerungen bei der Erbringung der von den Vertragsparteien vereinbarten Unterstützung durch den Kunden kann QS den entsprechenden vereinbarten Zeit- oder Lieferplan nach angemessenem Ermessen anpassen,
(d) alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die QS, seine Auftragnehmer und Beauftragten benötigen, um ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag und einem Auftrag erfüllen zu können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Leistungen.
4. Entgelte und Zahlung
4.1 Der Kunde zahlt die Gebühren an QS für die Leistungen gemäß der Bestimmungen der Klausel 4 und des Auftrags.
4.2 Der Kunde stellt QS zum Beginndatum genehmigte und für QS akzeptable Bestellinformationen sowie sonstige relevante gültige, aktuelle und vollständige Kontakt- und Rechnungsdaten zur Verfügung. Sollte der Kunde verlangen, dass QS eine Rechnung neu ausstellt, weil der Kunde falsche oder unvollständige Kontakt- und/oder Rechnungsdaten angegeben hat, berechnet QS eine Verwaltungsgebühr in Höhe von £100 GBP (einhundert Pfund Sterling) oder den entsprechenden Betrag in der im Auftrag angegebenen Währung zum dann gültigen Wechselkurs.
4.3 QS stellt dem Kunden zu den im Auftrag genannten Terminen Rechnungen aus, die der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum begleichen muss. Wenn QS die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum erhalten hat, werden unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsmittel von QS auf die fälligen Beträge monatlich Zinsen in Höhe eines jährlichen Zinssatzes von 4 % über dem jeweils aktuellen Zinssatz der Bank of England fällig, beginnend ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung.
4.4 Alle Beträge und Gebühren, die im Auftrag angegeben werden oder auf die verwiesen wird:
(a) sind in der im Auftrag angegebenen Währung oder, falls keine Währung angegeben ist, in Pfund Sterling zu zahlen,
(b) sind nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig,
(c) verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer bzw. allgemeiner Umsatzsteuer, die im Auftrag als gesonderter Posten ausgewiesen wird oder, sofern sie im Auftrag nicht ausgewiesen ist, in der/den Rechnung(en) von QS in der entsprechenden Höhe hinzukommt.
(d) Der Kunde hat alle Zahlungen ohne Einbehalt oder Abzug von, oder im Zusammenhang mit, Steuern, Abgaben, Zöllen, Entgelten oder Gebühren zu leisten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn ein solcher Einbehalt oder Abzug erforderlich ist, zahlt der Kunde QS einen zusätzlichen Betrag, der sicherstellt, dass QS denselben Gesamtbetrag erhält, den es erhalten hätte, wenn ein solcher Einbehalt oder Abzug nicht erforderlich gewesen wäre.
5. Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die geltenden Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes einzuhalten.
6. Rechte an geistigem Eigentum
6.1 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass QS und/oder seine Lizenzgeber Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den Leistungen sind, mit Ausnahme der geistigen Eigentumsrechte an Materialien, die der Kunde QS als Teil der Leistungen zur Verfügung stellt. Sofern hierin nicht ausdrücklich angegeben, gewähren der Vertrag und jeder Auftrag dem Kunden keine Rechte an, oder in Bezug auf geistige(n) Eigentumsrechte(n) oder anderen Rechten oder Lizenzen in Bezug auf die Leistungen.
6.2 QS bestätigt, dass es über alle Rechte in Bezug auf die Leistungen verfügt, die zur Gewährung aller Rechte erforderlich sind, die es gemäß der Bedingungen des Vertrags und eines Auftrags zu gewähren vorgibt.
7. Vertraulichkeit
7.1 Jede Vertragspartei kann von der anderen Vertragspartei Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, um ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag und einem Auftrag zu erfüllen. Zu den vertraulichen Informationen einer Vertragspartei zählen keine Informationen, die:
(a) auf andere Weise als durch eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Vertragspartei öffentlich bekannt sind oder werden,
(b) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Vertragspartei befanden,
(c) der empfangenden Vertragspartei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung offengelegt werden, oder
(d) von der empfangenden Vertragspartei unabhängig entwickelt wurden, wobei diese unabhängige Entwicklung durch schriftliche Belege nachgewiesen werden kann.
7.2 Jede Vertragspartei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln und die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei nicht an Dritte weiterzugeben oder die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei für andere Zwecke als die Durchführung des Vertrags und eines Auftrags zu verwenden.
7.3 Eine Vertragspartei darf vertrauliche Informationen offenlegen, soweit die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen gesetzlich, durch eine Regierungs- oder andere Aufsichtsbehörde oder durch ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, dass sie die andere Vertragspartei so früh wie möglich von der Offenlegung in Kenntnis setzt, soweit dies rechtlich zulässig ist, und dass sie, wenn die Mitteilung über die Offenlegung nicht verboten ist und gemäß dieser Klausel 7.3 durchgeführt wird, die angemessenen Wünsche der anderen Vertragspartei in Bezug auf den Inhalt einer solchen Offenlegung berücksichtigt.
7.4 Keine Vertragspartei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragsparteien (die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) öffentliche Bekanntmachungen über den Vertrag und einen Auftrag mitteilen oder einer Person gestatten, dies zu tun, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wird von einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde (einschließlich, ohne Einschränkung, auf eine zuständige Wertpapierbörse), einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde verlangt.
7.5 Die vorstehenden Bestimmungen dieser Klausel 7 überdauern die Beendigung des Vertrags und eines Auftrags, wie auch immer sie zustande kommen.
8. Schadensersatz
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, QS gegen Ansprüche, Klagen, Verfahren, Verluste, Schäden, Ausgaben und Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und angemessene Anwaltskosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen ergeben, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, sofern:
(a) der Kunde unverzüglich von einem solchen Anspruch in Kenntnis gesetzt wird,
(b) QS den Kunden auf dessen Kosten in angemessener Weise bei der Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs unterstützt, und
(c) dem Kunden die alleinige Befugnis zur Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs übertragen wird.
8.2 QS verteidigt den Kunden, seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter gegen jeden Anspruch, dass die auftragsgemäße Nutzung der Leistungen durch den Kunden ein zum Zeitpunkt des Auftragsbeginns gültiges Patent, Urheberrecht, Warenzeichen, Datenbankrecht oder Recht auf Vertraulichkeit verletzt, und entschädigt den Kunden für alle Beträge, die gegen ihn aufgrund eines Urteils oder eines Vergleichs in Bezug auf solche Ansprüche verhängt werden, sofern:
(a) QS unverzüglich über einen solchen Anspruch unterrichtet wird,
(b) der Kunde kein Geständnis abgibt oder anderweitig versucht, bzgl. des Anspruchs einen Vergleich zu schließen oder ihn beizulegen, und QS bei der Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs in angemessener Weise auf Kosten von QS unterstützt, und
(c) QS die alleinige Befugnis zur Abwehr oder Beilegung des Anspruchs erhält.
8.3 Zur Abwehr oder Beilegung eines Anspruchs kann QS dem Kunden das Recht verschaffen, die Leistungen weiterhin zu nutzen, die Leistungen zu ersetzen oder zu modifizieren, sodass sie keine Verstöße mehr darstellen, oder, wenn solche Abhilfemaßnahmen nicht in zumutbarer Weise möglich sind, den Auftrag mit einer Frist von 2 Werktagen gegenüber dem Kunden kündigen, ohne dass dem Kunden gegenüber eine zusätzliche Haftung oder Verpflichtung entsteht.
8.4 QS, seine Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer haften gegenüber dem Kunden in keinem Fall, sofern die angebliche Rechtsverletzung auf Folgendem beruht:
(a) die Leistungen wurden durch jemand anderen als QS geändert, oder
(b) die Nutzung der Leistungen durch den Kunden widerspricht in irgendeiner Weise den Anweisungen, die QS den Kunden erteilt hat, oder
(c) die Nutzung der Leistungen durch den Kunden wurde nach Mitteilung der angeblichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung durch QS oder durch eine zuständige Behörde fortgesetzt.
8.5 Im Vorstehenden sind die alleinigen und ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Kunden sowie die gesamten Pflichten und Haftungen von QS (einschließlich der Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer von QS) für die Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichen, Datenbankrechten oder Vertraulichkeitsrechten festgelegt.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Sofern nicht ausdrücklich und konkret im Vertrag und in einem Auftrag vorgesehen, gilt Folgendes:
(a) der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die Liefergegenstände, die durch die Nutzung der Leistungen durch den Kunden erzielt werden, und für die Schlussfolgerungen, die aus dieser Nutzung gezogen werden. QS haftet nicht für entstandene Schäden durch Fehler oder Auslassungen in den Informationen, Anweisungen oder Skripten, die der Kunde QS im Zusammenhang mit den Leistungen zur Verfügung stellt, oder durch Handlungen, die QS auf Anweisung des Kunden vornimmt,
(b) alle Garantien, Zusicherungen, Bedingungen und alle anderen Bestimmungen jeglicher Art, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, werden im vollen Umfang, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, vom Vertrag und jedem Auftrag ausgeschlossen, und
(c) die Leistungen werden dem Kunden „wie besehen“ bereitgestellt.
9.2 Keine Bestimmung des Vertrags oder eines Auftrags schließt die Haftung von QS aus:
(a) bei Tod oder Körperverletzung, der/die durch die Fahrlässigkeit von QS verursacht wurde, oder
(b) wegen Betrugs oder arglistiger Täuschung.
9.3 Vorbehaltlich Klausel 9.1 und Klausel 9.2:
(a) QS haftet weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), noch aus Vertrag sowie wegen falscher Darstellung, oder für eine Rückerstattung oder anderweitig entgangenen Gewinn, Geschäftseinbußen, Minderung des Firmenwerts und/oder ähnliche Verluste oder für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Informationen oder für reine wirtschaftliche Verluste oder für besondere, indirekte oder Folgeschäden, Kosten, Schäden, Entgelte oder Ausgaben, die sich, wie auch immer, im Rahmen des Vertrags oder eines Auftrags ergeben, und
(b) die Gesamthaftung von QS aus dem Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderem, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der geplanten Erfüllung des Vertrags oder eines Auftrags entsteht, ist auf die für die jeweiligen Leistungen gezahlten Gesamtgebühren beschränkt, die in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Datum der Anspruchsentstehung Anlass zum Anspruch gegeben haben.
9.4 Keine Bestimmung des Vertrags oder eines Auftrags schließt die Haftung des Kunden für eine Verletzung, einen Verstoß oder eine widerrechtliche Aneignung der geistigen Eigentumsrechte von QS aus.
10. Kündigung
10.1 Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel kann jede Vertragspartei einen Auftrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn:
(a) die andere Vertragspartei eine wesentliche Verletzung einer Bedingung des Auftrags begeht und (falls eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach einer schriftlichen Aufforderung behebt. Um Zweifel auszuschließen, stellt die Nichtzahlung von Gebühren einen wesentlichen Verstoß dar, oder
(b) ein Auftrag erteilt, oder ein Beschluss über die Liquidation der anderen Vertragspartei gefasst wird oder Umstände eintreten, die ein zuständiges Gericht dazu berechtigen, einen Liquidationsbeschluss zu fassen, oder ein Beschluss über die Bestellung eines Verwalters zur Verwaltung der Angelegenheiten, der Geschäfte und des Vermögens der anderen Vertragspartei gefasst wird, oder bei einem zuständigen Gericht Unterlagen zur Bestellung eines Verwalters eingereicht werden, oder die Absicht, einen Verwalter zu bestellen, bekannt gegeben wird oder ein Konkurs- oder Zwangsverwalter zur Verwaltung der Vermögenswerte oder Unternehmungen der anderen Vertragspartei bestellt wird, oder, wenn Umstände eintreten, die ein zuständiges Gericht oder einen Gläubiger zur Bestellung eines Konkursverwalters berechtigen, oder, wenn irgendeine andere Person die Vermögenswerte der anderen Vertragspartei in Besitz nimmt oder veräußert, oder, wenn die andere Vertragspartei mit ihren Gläubigern einen Vergleich schließt oder eine Vereinbarung trifft oder bei einem zuständigen Gericht einen Antrag auf Schutz ihrer Gläubiger in irgendeiner Weise stellt oder, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, ein Konkursbeschluss gegen sie gefasst wird, oder, wenn sie mit ihren Gläubigern einen Vergleich schließt oder eine Vereinbarung trifft, oder, wenn in einer ausländischen Rechtsordnung irgendein Ereignis eintritt, das mit den vorgenannten Ereignissen vergleichbar ist oder ihnen sinngemäß entspricht.
11. Fortbestand
11.1 Die Beendigung eines Auftrags hat keine Auswirkungen auf andere Aufträge oder den Vertrag.
11.2 Die Beendigung eines Auftrags berührt nicht die Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Vertragsparteien, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung fortbestehen, einschließlich des Rechts auf Schadenersatz für Vertragsverletzungen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder davor bestanden.
12. Höhere Gewalt
QS haftet nicht dem Kunden gegenüber im Rahmen eines Auftrags, wenn es durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Auftrag gehindert wird oder, wenn diese verzögert werden – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die Belegschaft von QS oder einer anderen Vertragspartei beteiligt ist), Ausfall einer Versorgungseinrichtung oder eines Transport- oder Telekommunikationsnetzes, Naturereignisse, Kriege, Aufruhr, innerer Unruhen, böswilliger Beschädigungen, Epidemien, Pandemien, der Einhaltung von Gesetzen oder behördlicher Anordnungen, Regeln, Richtlinien oder Anweisungen, Unfällen, Ausfällen von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Stürmen oder Ausfällen/Versäumnissen von Unterauftragnehmern von QS, sofern der Kunde über solche Ereignisse und deren voraussichtliche Dauer informiert wird.
13. Änderungen
Eine Änderung des Vertrags oder Auftrags ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von den Vertragsparteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet wird.
14. Unternehmensethik:
Der Kunde ist einverstanden:
(a) keiner Person, die bei oder im Namen von QS beschäftigt ist, Geschenke oder Gegenleistungen jeglicher Art als Anreiz oder Belohnung für eine Handlung im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen anzubieten oder zu gewähren, und
(b) alle geltenden Gesetze, Satzungen und Verordnungen in Bezug auf seine Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages einzuhalten, auch in Bezug auf die Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel, Bestechung und Korruption, und
(c) versteht, dass QS verpflichtet ist, die Anforderungen der britischen Gesetze zur Bekämpfung von Sklaverei, Bestechung und Korruption (einschließlich des Korruptionsgesetzes (Bribery Act 2010) und des Gesetzes gegen moderne Sklaverei (Modern Slavery Act 2015)) einzuhalten, und, dass der Kunde nicht in einer Weise handeln wird, die QS dazu veranlassen könnte, seine Verpflichtungen gemäß dieser Gesetze zu verletzen, und
(d) versteht, dass QS sich für ein Arbeitsumfeld einsetzt, in dem jeder mit Würde und Respekt behandelt wird. QS duldet kein Mobbing, keine Belästigung, Einschüchterung und/oder Schikanierung von Mitarbeitern, Besuchern und Gästen. Der Kunde handelt in Übereinstimmung mit dieser Klausel und sorgt dafür, dass sein Personal ebenfalls in Übereinstimmung mit dieser Klausel handelt, und
(e) verfügt während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages über eigene Richtlinien und Verfahren, um die Einhaltung von Klausel 14(b) zu gewährleisten, und hält diese aufrecht, und setzt diese bei Bedarf durch, und
(f) informiert QS unverzüglich über jedes Ersuchen oder jede Forderung nach unzulässigen finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art, die der Kunde im Zusammenhang mit den Leistungen oder der Erfüllung dieses Vertrags erhält, und
(g) benachrichtigt QS, sobald es Kenntnis von tatsächlicher oder vermuteter Sklaverei oder Menschenhandel in einer Lieferkette erhält, die mit dem Vertrag in Verbindung steht, und
(h) jeder Verstoß gegen diese Klausel 14 durch den Kunden (oder durch eine von ihm beschäftigte oder in seinem Namen handelnde Person) berechtigt QS, diesen Vertrag ohne Vertragsstrafe und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
15. Verzicht
Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Vertragspartei, im Rahmen des Vertrags oder Auftrags oder eines Gesetzes ein vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels verhindern oder einschränken.
16. Rechte und Rechtsmittel
Sofern nicht ausdrücklich in dem Vertrag oder Auftrag vorgesehen, gelten die Rechte und Rechtsmittel, die im Rahmen des Vertrags oder Auftrags vorgesehen sind, zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten bzw. Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus.
17. Trennung
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrags und Auftrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als gestrichen. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und Auftrags werden dadurch jedoch nicht berührt.
18. Vollständiger Vertrag
Der Auftrag stellt den vollständigen Vertrag zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf die Leistungen dar und ersetzt und löscht alle früheren Verträge, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Darstellungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand.
Jede Vertragspartei erkennt an, dass sie sich bei Abschluss des Auftrags nicht auf Erklärungen, Darstellungen, Zusicherungen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese unschuldig oder fahrlässig abgegeben wurden) verlässt, die nicht im Vertrag und nicht in einem Auftrag aufgeführt sind, und dass sie in Bezug auf diese keine Rechtsmittel geltend machen kann.
19. Abtretung
Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von QS seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und einem Auftrag weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder in sonstiger Weise mit ihnen umgehen.
20. Keine Partnerschaft oder Agentur
Keine der Bestimmungen des Vertrags oder eines Auftrags zielt darauf ab, eine Partnerschaft zwischen den Vertragsparteien zu begründen, oder ermächtigt eine der Vertragsparteien, als Beauftragter für die andere zu handeln, und keine der Vertragsparteien ist befugt, im Namen oder im Auftrag der anderen zu handeln oder die andere in irgendeiner Weise zu binden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abgabe von Zusicherungen oder Garantien, die Übernahme von Verpflichtungen oder Haftungen und die Ausübung von Rechten oder Befugnissen).
21. Rechte Dritter
Weder der Vertrag noch ein Auftrag verleihen einer Person oder Vertragspartei (außer den Vertragsparteien des Vertrags und eines Auftrags und gegebenenfalls ihren Rechtsnachfolgern und zulässigen Zessionaren) irgendwelche Rechte.
22. Ausfertigungen
22.1 Ein Auftrag kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgeführt werden, von denen jede ein Duplikat des Originals darstellt, wobei jedoch alle Ausfertigungen zusammen einen einzigen Vertrag bilden.
22.2 Keine der Ausfertigungen ist wirksam, bevor nicht jede Vertragspartei der anderen mindestens eine rechtsgültige Ausfertigung zugestellt hat.
23. Kündigungen
23.1 Alle Kündigungen, die im Rahmen eines Auftrags erforderlich sind, müssen schriftlich erfolgen und sind per E-Mail, persönlich oder per vorfrankiertem Einschreiben oder Kurier an die andere Vertragspartei unter der im Auftrag angegebenen Adresse (oder E-Mail-Adresse) oder an eine andere Adresse (oder E-Mail-Adresse) zu senden, die von dieser Vertragspartei evtl. zu diesem Zweck mitgeteilt wurde.
23.2 Eine persönlich zugestellte Kündigung gilt als zugegangen, sobald sie zugestellt wird (oder, wenn die Zustellung nicht während der Geschäftszeiten erfolgt, um 9 Uhr am ersten Geschäftstag nach der Zustellung). Eine korrekt adressierte Kündigung, die per vorfrankiertem Einschreiben oder Kurier versandt wird, gilt als zu dem auf dem Lieferschein angegebenen Zeitpunkt zugegangen. Wird eine Kündigung per E-Mail zugestellt, so gilt sie erst mit der Bestätigung des Empfangs durch den E-Mail-Server des Empfängers als zugestellt.
24. Maßgebliche Sprache
Werden der Vertrag oder ein Auftrag in eine oder mehrere Sprachen übersetzt, so ist im Falle von Unklarheiten, Widersprüchen oder Konflikten zwischen den verschiedenen übersetzten Fassungen die englischsprachige Fassung maßgebend.
25. Geltendes Recht
Der Auftrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihm oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und werden nach diesem ausgelegt.
26. Gerichtsbarkeit
Jede Vertragspartei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit einem Auftrag oder dessen Gegenstand oder Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).
Version Control
Version Date Changes
9.2 20th May 2024 Version 9.1