QS-Beratungsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 20. Mai 2024

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QS-BERATUNGSBEDINGUNGEN

  1. Auslegung

Die Definitionen in dieser Klausel gelten in diesen QS-Beratungsbedingungen. Andere definierte Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen im Allgemeinen Vertrag zwischen QS und dem Kunden und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von QS zugewiesen wird.

Liefergegenstände: die von QS im Rahmen der QS-Beratungsleistungen an den Kunden zu liefernden Positionen, wie im Angebot angegeben.

Angebot: das dem Kunden von QS vorgelegte maßgeschneiderte Angebot, in dem die für den Kunden zu erbringenden QS-Beratungsleistungen und Liefergegenstände aufgeführt sind.

QS-Beratungsleistungen: die Leistung(en) und die Liefergegenstände, die für den Kunden erbracht werden und die im Angebot angegeben sind.

  1. Beratungsverfahren und Zeitplan

2.1 So bald wie möglich nach dem Beginndatum, oder wie anderweitig im Angebot festgelegt, nimmt QS mit dem Kunden Kontakt auf, um mit den QS-Beratungsleistungen zu beginnen.

2.2 Der Kunde wird QS alle erforderlichen Daten und/oder Informationen in dem von QS vorgegebenen Format rechtzeitig und so genau wie möglich zur Verfügung stellen.

2.3 Nachdem der Kunde alle angeforderten Daten und Informationen vorgelegt hat, wertet QS die Daten und Informationen aus und liefert die Präsentation und den Bericht der Beratung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass während QS alle angemessenen Anstrengungen unternimmt, um die in diesen Bedingungen oder im Angebot angegebenen Fristen einzuhalten, die Zeit in dieser Hinsicht jedoch nicht von wesentlicher Bedeutung ist.  Verzögert sich die Übermittlung der Daten und Informationen (entweder zu Beginn oder bei der Beantwortung späterer Informationsanfragen) und ist diese Verzögerung auf eine Verzögerung durch den Kunden zurückzuführen, so hat QS Anspruch auf eine straffreie Verlängerung der Frist, die der Verzögerung bis zur Fertigstellung des Berichts entspricht. Hat der Kunde die angeforderten Daten und Informationen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums (entweder bei der ersten Übermittlung oder bei der Beantwortung späterer Informationsanfragen) vorgelegt, behält sich QS das Recht vor, die Liefergegenstände auf Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt erhaltenen Informationen zu erstellen.  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass mit der Entgegennahme dieser Liefergegenstände QS seinen Verpflichtungen aus Klausel 3 vollständig und endgültig nachgekommen ist.

  1. Liefergegenstände:

Nach Beendigung des Beratungszeitraums und der Zahlung der entsprechenden Gebühren erhält der Kunde die Liefergegenstände von QS.

  1. QS-Beratungsintegrität und -unabhängigkeit:

4.1 Die QS-Beratungsleistungen basieren auf dem kritischen Wissen, den Daten und dem Fachwissen von QS. Sie werden unter strengster Prozessintegrität, Qualitätskontrolle und Transparenz durchgeführt.

4.2 Die QS-Beratungsleistungen stehen in keinem direkten Zusammenhang mit der Aufnahme oder der Verbesserung in internationalen Rankings, die für den Hochschulsektor relevant sind, unabhängig davon, ob diese von QS oder anderweitig erstellt werden.

  1. Dateneigentum

5.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle geistigen und sonstigen Eigentumsrechte der QS-Beratungsleistungen sowie alle Daten, Rankings und sonstigen Inhalte der QS-Beratungsleistungen zu jeder Zeit Eigentum von QS sind.

5.2 Der Kunde hat das Recht, die Liefergegenstände für die im Angebot genannten Zwecke und Zeiträume zu nutzen.

5.3 Die Rechte des geistigen Eigentums an den Informationen und sonstigen Materialien, die der Kunde QS im Rahmen der Erbringung der QS-Beratungsleistungen zur Verfügung stellt, verbleiben zu jeder Zeit beim Kunden. Der Kunde gewährt QS hiermit ein weltweites, unwiderrufliches, „lizenzgebührenfreies“ (royalty free) Nutzungsrecht für die rechtmäßigen Geschäftszwecke der QS-Gruppe.

 

 

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