Zuletzt aktualisiert: 20. Mai 2024
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QS-MOVEIN-BEDINGUNGEN
1. Auslegung
Die Definitionen in dieser Klausel gelten in diesen QS-MoveIN-Bedingungen. Andere definierte Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen im Allgemeinen Vertrag zwischen QS und dem Kunden und in den Allgemeinen QS-Geschäftsbedingungen zugewiesen wird.
Zusätzliche Leistungen: Leistungen, die der Kunde gemäß Klausel 3 dieser Bedingungen erworben hat.
Autorisierte Nutzer: Mitarbeiter, Beauftragte, und unabhängige Auftragnehmer des Kunden, die vom Kunden autorisiert sind, die QS-MoveIN-Leistungen zu nutzen.
Geschäftstag: ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England ist und an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
Beginndatum: das Datum des Beginns der QS-MoveIN-Leistungen, wie im Auftrag angegeben.
Guthaben: alle Guthaben, die der Kunde gegen eine Gebühr erworben hat und die er für bestimmte QS-MoveIN-Leistungen einlösen kann, wie im Auftrag angegeben.
Kunde: wie im Auftrag angegeben.
Kundendaten: die Daten, die vom Kunden, von autorisierten Nutzern oder von QS im Namen des Kunden zum Zwecke der Nutzung der QS-MoveIN-Leistungen oder zur Erleichterung der Nutzung der QS-MoveIN-Leistungen durch den Kunden eingegeben werden.
Gebühren: die vom Kunden an QS zu zahlenden Gebühren für die QS-MoveIN-Leistungen, wie sie im Auftrag festgelegt sind.
Anfängliche Abonnementlaufzeit: die anfängliche Laufzeit, wie sie im Auftrag angegeben ist.
Normale Geschäftszeiten: 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr britischer Ortszeit, an jedem Geschäftstag.
Auftrag: der zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Auftrag, in dem die QS-MoveIN-Leistungen, die Gebühren, das Beginndatum und die anfängliche Abonnementlaufzeit festgelegt sind.
QS: das im Auftrag benannte QS-Unternehmen
Verlängerungszeitraum: der unter Klausel 9.1 beschriebene Zeitraum.
QS-MoveIN-Leistungen: die von QS im Rahmen dieses Vertrages für den Kunden erbrachten Leistungen, wie sie im Auftrag näher beschrieben sind, einschließlich jeglicher Zusatzleistungen.
Software: die von QS im Rahmen der QS-MoveIN-Leistungen bereitgestellten Online-Softwareanwendungen.
Abonnementlaufzeit: hat die unter Klausel 9.1 beschriebene Bedeutung (d.h. die anfängliche Abonnementlaufzeit zusammen mit allen nachfolgenden Verlängerungszeiträumen).
Support-Richtlinie: Die QS-Richtlinie für die Bereitstellung von Support in Bezug auf die QS-MoveIN-Leistungen ist verfügbar unter https://www.qs.com/terms_conditions/movein-support-policy/ oder ggf. unter einer anderen Website-Adresse, die dem Kunden von Zeit zu Zeit mitgeteilt wird.
Virus: jede Sache oder Vorrichtung (einschließlich Software, Code, Dateien oder Programmen), die: den Betrieb von Computersoftware, Hardware oder Netzwerken, sämtlichen Telekommunikationsdiensten, -ausrüstungen oder -netzwerken oder anderen Leistungen oder Geräten verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig nachteilig beeinflussen; den Zugang zu oder den Betrieb von Programmen oder Daten, einschließlich der Zuverlässigkeit von Programmen oder Daten, verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig nachteilig beeinflussen (sei es durch Neuanordnung, Veränderung oder Löschung des Programms oder der Daten im Ganzen oder in Teilen oder auf andere Weise); oder das Nutzererlebnis beeinträchtigen, einschließlich Würmern, Trojanern, Viren und anderen ähnlichen Dingen oder Vorrichtungen.
Sicherheitslücke: Eine Schwachstelle in der Rechenlogik (z. B. Code) in Software- und Hardwarekomponenten, die bei Ausnutzung negative Auswirkungen auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit hat. Der Begriff „Sicherheitslücke“ ist entsprechend auszulegen.
2. Nutzung der QS-MoveIN-Leistungen durch autorisierte Nutzer
2.1 Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren durch den Kunden und der Einhaltung dieser Bedingungen gewährt QS dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, ohne das Recht zur Gewährung von Unterlizenzen, um den autorisierten Nutzern die Nutzung der QS-MoveIN-Leistungen während der Abonnementlaufzeit ausschließlich für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden zu gestatten.
2.2 In Bezug auf die autorisierten Nutzer verpflichtet sich der Kunde dazu, dass:
(a) die maximale Anzahl der berechtigten Nutzer, die er zum Zugang und zur Nutzung der QS-MoveIN-Leistungen autorisiert, die im Auftrag angegebene Anzahl nicht überschreiten darf,
(b) er nicht zulassen oder dulden wird, dass ein Login von mehr als einem einzelnen autorisierten Nutzer verwendet wird, es sei denn, es wurde vollständig einem anderen autorisierten Nutzer zugewiesen. In diesem Fall hat der vorherige autorisierte Nutzer kein Recht mehr, auf die QS-MoveIN-Leistungen zuzugreifen oder diese zu nutzen,
(c) jeder autorisierte Nutzer ein sicheres Passwort für die Nutzung der QS-MoveIN-Leistungen hat, dass dieses Passwort regelmäßig geändert wird und, dass jeder autorisierte Nutzer sein Passwort vertraulich behandelt,
(d) falls der Kunde zu wenig Gebühren an QS gezahlt hat, muss der Kunde unbeschadet der sonstigen Rechte von QS einen Betrag in Höhe der zu wenig gezahlten Gebühren an QS zahlen, der nach den im Auftrag festgelegten Preisen berechnet wird.
2.3 Der Kunde darf während der Nutzung der QS-MoveIN-Leistungen nicht auf irgendwelche Viren oder sonstige Materialien zugreifen bzw. diese speichern, verbreiten oder übertragen, die:
(a) rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, verleumderisch, obszön, verletzend, belästigend, rassistisch oder ethnisch beleidigend sind,
(b) illegale Aktivitäten ermöglichen,
(c) sexuell eindeutige Bilder zeigen,
(d) unzulässige Gewalt fördern,
(e) aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, sexueller Ausrichtung oder einer Behinderung diskriminierend sind, oder
(f) anderweitig rechtswidrig sind oder Schäden an Personen oder Gegenständen verursachen,
und QS behält sich das Recht vor, ohne Haftung oder Beeinträchtigung seiner anderen Rechte gegenüber dem Kunden, den Zugang des Kunden zu jeglichem Material, das gegen die Bestimmungen dieser Klausel verstößt, zu sperren.
2.4 Der Kunde darf Folgendes nicht:
(a) außer es ist nach geltendem Recht zulässig, das es durch einen Vertrag zwischen den Vertragsparteien nicht ausgeschlossen werden kann, und außer es geschieht in dem Umfang, der gemäß dieses Vertrags ausdrücklich zulässig ist:
(i) versuchen, die Software ganz oder teilweise (soweit zutreffend) in irgendeiner Form, auf irgendeinem Medium oder auf irgendeine Weise zu kopieren, zu modifizieren, zu duplizieren, abgeleitete Werke daraus zu erstellen, zu framen, zu spiegeln, erneut zu veröffentlichen, herunterzuladen, anzuzeigen, zu übertragen oder zu verteilen, oder
(ii) versuchen, die Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, rückwärts zu kompilieren, zu disassemblieren, rückwärts zu entwickeln oder anderweitig in eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu bringen, oder
(b) auf die QS-MoveIN-Leistungen ganz oder teilweise zugreifen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, die mit den QS-MoveIN-Leistungen in Konkurrenz steht, oder
(c) die QS-MoveIN-Leistungen lizenzieren, verkaufen, vermieten, verleasen, übertragen, abtreten, vertreiben, anzeigen, offenlegen oder anderweitig kommerziell verwerten, oder die QS-MoveIN-Leistungen auf andere Weise anderen (Dritten) als den autorisierten Nutzern zur Verfügung stellen, oder
(d) versuchen, Zugang zu den QS-MoveIN-Leistungen zu erhalten oder Dritten dabei zu helfen, den Zugang dazu zu erhalten, außer wie in dieser Klausel 2 vorgesehen, oder
(e) Viren oder Sicherheitslücken in das Netzwerk und die Informationssysteme von QS einzuschleusen oder deren Einschleusung zuzulassen.
2.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um einen unbefugten Zugriff auf die QS-MoveIN-Leistungen oder deren Nutzung zu verhindern und QS im Falle eines solchen unbefugten Zugriffs oder einer solchen Nutzung unverzüglich zu informieren.
3. Zusätzliche Leistungen und Guthaben
3.1 Vorbehaltlich Klausel 3.2 und 3.3 kann der Kunde während der Abonnement-Laufzeit von Zeit zu Zeit zusätzliche Leistungen erwerben, die QS gemäß der Bestimmungen dieses Vertrags erbringt.
3.2 Falls der Kunde zusätzliche Leistungen erwerben möchte, muss er dies QS schriftlich mitteilen. QS prüft einen solchen Antrag auf zusätzliche Leistungen und teilt dem Kunden mit, ob es den Antrag genehmigt oder ablehnt.
3.3 Wenn QS den Antrag des Kunden auf den Erwerb zusätzlicher Leistungen genehmigt, muss der Kunde entweder:
(a) innerhalb von 30 Tagen ab QS-Rechnungsdatum an QS die entsprechenden Gebühren für diese zusätzlichen Leistungen gemäß des Auftrags zahlen, oder, falls kein solcher Satz angegeben ist, den jeweils geltenden Satz von QS, oder
(b) QS durch Einlösung der entsprechenden Anzahl von Guthaben für diese Zusatzleistung zu den im Auftrag angegebenen Sätzen bezahlen, oder, falls kein solcher Satz angegeben ist, den jeweils geltenden Satz von QS. Wenn in den Guthaben angegeben ist, dass sie pro Tag für eine Zusatzleistung zu zahlen sind, entspricht ein Tag acht normalen Arbeitsstunden.
3.4 Der Kunde kann jedes Jahr Guthaben als Teil seines Pakets erhalten, wobei der Betrag und das Ausstellungsdatum der Guthaben, sofern relevant, im Auftrag angegeben werden. Diese Guthaben verfallen innerhalb von 12 Monaten nach dem Ausstellungsdatum oder am Ende des Abonnementzeitraums oder bei Beendigung der QS-MoveIN-Leistungen, je nachdem, was früher eintritt. QS-MoveIN-Leistungen, die durch die Einlösung dieser jährlich ausgestellten Guthaben bezahlt werden sollen, müssen vor dem Ablaufdatum der Guthaben bestellt sowie ein Startdatum für diese QS-MoveIN-Leistungen vereinbart werden. QS gewährt keine Rückerstattung für nicht genutzte oder verfallene Guthaben.
3.5 Alle anderen Guthaben, die nicht unter 3.4 (s.o.) fallen (einschließlich solcher, die vom Kunden separat erworben wurden), verfallen automatisch am Ende des Abonnementzeitraums oder bei Beendigung der QS-MoveIN-Leistungen, falls diese früher erfolgt. QS gewährt keine Rückerstattung für nicht genutzte oder verfallene Guthaben.
4. QS-MoveIN-Leistungen
4.1 QS erbringt während der Abonnementlaufzeit die QS-MoveIN-Leistungen für den Kunden auf Basis und vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages.
4.2 QS bemüht sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang, die QS-MoveIN-Leistungen verfügbar zu machen, mit Ausnahme der folgenden Fälle:
(a) geplante Wartungsarbeiten, die innerhalb der normalen Geschäftszeiten durchgeführt werden müssen, und
(b) außerplanmäßige Wartungsarbeiten, die außerhalb der normalen Geschäftszeiten durchgeführt werden, vorausgesetzt, QS hat sich in angemessener Weise bemüht, den Kunden im Voraus zu benachrichtigen.
4.3 QS stellt dem Kunden im Rahmen der QS-MoveIN-Leistungen und als Gegenleistung für die im Auftrag festgelegten Wartungs- und Supportgebühren die QS-Standard-Kundensupport-Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung – gemäß der zum Zeitpunkt der Erbringung der QS-MoveIN-Leistungen geltenden Support-Richtlinie von QS. QS kann die Support-Richtlinie von Zeit zu Zeit nach eigenem und freiem Ermessen ändern.
5. Datenschutz
5.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle geltenden Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes einzuhalten.
5.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Einklang mit der gesonderten Datenverarbeitungsvereinbarung zu handeln, die innerhalb von 28 Tagen ab dem Datum des Auftrags geschlossen wird. Es dürfen keine Kundendaten in die Software eingegeben werden, bevor eine solche Datenverarbeitungsvereinbarung von beiden Vertragsparteien vereinbart und umgesetzt wurde.
6. QS-Verpflichtungen
6.1 QS verpflichtet sich, die QS-MoveIN-Leistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt zu erbringen.
6.2 Die Verpflichtung in Klausel 6.1 gilt nicht für eine Nichteinhaltung, die durch eine Nutzung der QS-MoveIN-Leistungen entgegen der Anweisungen von QS oder durch eine Modifizierung oder Änderung der QS-MoveIN-Leistungen durch eine andere Vertragspartei als QS bzw. durch von QS ordnungsgemäß bevollmächtigte Auftragnehmer oder Beauftragte verursacht wurden. Wenn die QS-MoveIN-Leistungen nicht mit der vorstehenden Verpflichtung übereinstimmen, wird QS auf eigene Kosten alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um eine solche Nichteinhaltung unverzüglich zu korrigieren. Eine solche Korrektur oder Ersetzung stellt das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei einem Verstoß gegen die Zusicherung in Klausel 6.1 dar.
6.3 QS:
(a) gewährleistet nicht, dass:
(i) die Nutzung der QS-MoveIN-Leistungen durch den Kunden ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird, oder
(ii) die QS-MoveIN-Leistungen den Anforderungen des Kunden entsprechen, oder
(b) es für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Verluste oder Schäden verantwortlich ist, die aus der Übertragung von Daten über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internets, resultieren. Und der Kunde erkennt an, dass die QS-MoveIN-Leistungen Einschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die mit der Nutzung solcher Kommunikationseinrichtungen verbunden sind.
6.4 Dieser Vertrag hindert QS nicht daran, ähnliche Verträge mit Dritten zu treffen oder unabhängig Dokumentationen, Produkte und/oder Dienstleistungen zu entwickeln, zu nutzen, zu verkaufen oder zu lizenzieren, die den unter diesem Vertrag bereitgestellten ähnlich sind.
6.5 QS garantiert, dass es über alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen verfügt und diese aufrechterhalten wird, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind.
6.6 QS befolgt seine Archivierungsverfahren für Kundendaten. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung von Kundendaten besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden gegenüber QS darin, dass QS angemessene kommerzielle Anstrengungen unternimmt, um die verlorenen oder beschädigten Kundendaten aus der letzten von QS gemäß des Archivierungsverfahrens aufbewahrten Sicherungskopie dieser Kundendaten wiederherzustellen. QS ist nicht verantwortlich für den Verlust, die Zerstörung, die Veränderung oder die Offenlegung von Kundendaten, die durch Dritte verursacht wurden (mit Ausnahme von Dritten, die von QS mit der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Wartung und Sicherung von solchen Kundendaten beauftragt wurden, für die QS in vollem Umfang haftbar bleibt).
7. Kunden-Verpflichtungen
7.1 Der Kunde ist verpflichtet:
(a) QS Folgendes bereitzustellen:
(i) jegliche erforderliche Zusammenarbeit im Zusammenhang mit diesem Vertrag, und
(ii) jeglichen erforderlichen Zugang zu den von QS geforderten Informationen,
um die QS-MoveIN-Leistungen zu erbringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Sicherheitszugangsinformationen und Konfigurationsdienste,
(b) unbeschadet seiner sonstigen Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Tätigkeiten einzuhalten,
(c) alle anderen in diesem Vertrag festgelegten Pflichten des Kunden rechtzeitig und effizient zu erfüllen. Im Falle von Verzögerungen bei der Erbringung der von den Vertragsparteien vereinbarten Unterstützung durch den Kunden kann QS den vereinbarten Zeit- oder Lieferplan nach angemessenem Ermessen anpassen.
(d) sicherzustellen, dass die autorisierten Nutzer die QS-MoveIN-Leistungen in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen dieses Vertrages nutzen und ist für jeden Verstoß jedes autorisierten Nutzers gegen diesen Vertrag verantwortlich,
(e) alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die QS, seine Auftragnehmer und Beauftragten benötigen, um ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die QS-MoveIN-Leistungen,
(f) sicherzustellen, dass sein Netzwerk und seine Systeme den jeweils von QS vorgegebenen Spezifikationen entsprechen, und
(g) allein verantwortlich zu sein, soweit gesetzlich zulässig und soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, für die Beschaffung, Aufrechterhaltung und Sicherung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Rechenzentren von QS sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferausfälle und alle anderen Verluste oder Schäden, die sich aus den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Kunden ergeben oder mit diesen in Zusammenhang stehen oder durch das Internet verursacht werden.
7.2 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität aller Kundendaten, bei denen es sich nicht um personenbezogene Daten handelt.
8. Entgelte und Zahlung
8.1 QS ist berechtigt, dem Kunden gegenüber die für die QS-MoveIN-Leistungen zu entrichtenden Gebühren zu Beginn eines jeden Verlängerungszeitraums unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 120 Tagen zu erhöhen. Der Auftrag gilt dann als entsprechend geändert.
8.2 Wenn die QS-MoveIN-Leistungen die Bearbeitung von Bewerbungsgebühren für Kandidaten umfassen, die von den Bewerbern online bezahlt werden, gilt Folgendes:
(a) Die entsprechenden Gebühren für die Leistungen werden im Auftrag angegeben.
(b) Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Ende eines jeden Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines jeden Jahres) übermittelt QS dem Kunden eine Abrechnung über die eingegangenen Bewerbungsgebühren der Kandidaten und die davon abzuziehenden Gebühren („Kundenzahlung“) für das vorangegangene Quartal.
(c) Vorbehaltlich der nachstehenden Klausel 8.2(d) zahlt oder veranlasst QS die Zahlung der „Kundenzahlung“ per Banküberweisung auf das vom Kunden angegebene Bankkonto in Pfund Sterling (oder einer anderen, zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbarten Währung). Diese „Kundenzahlung“ erfolgt innerhalb von 20 Geschäftstagen nach Ende eines jeden Quartals.
(d) QS ist berechtigt, alle Beträge, die der Kunde QS im Zusammenhang mit dem Auftrag schuldet, mit der „Kundenzahlung“ zu verrechnen oder von dieser abzuziehen. Wenn eine solche Aufrechnung oder ein solcher Abzug erfolgt, wird dies in der Abrechnung aufgeführt, wie oben unter 8.2(b) angegeben.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Dieser Vertrag tritt in Kraft, sofern er nicht anderweitig, wie in dieser Klausel oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von QS vorgesehen, gekündigt wird, am Tag des Vertragsbeginns und gilt für die Erstabonnementlaufzeit. Danach verlängert sich dieser Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate (jeweils ein Verlängerungszeitraum). Es sei denn eine Vertragspartei benachrichtigt die andere Vertragspartei schriftlich über die Kündigung, mindestens 90 Tage vor Ablauf der Erstabonnementlaufzeit oder jedes Verlängerungszeitraums. In diesem Fall endet dieser Vertrag mit Ablauf der entsprechenden Erstabonnementlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums. Die Erstabonnementlaufzeit bildet zusammen mit allen nachfolgenden Verlängerungszeiträumen die Abonnementlaufzeit.
9.2 Bei Kündigung aus irgendeinem Grund:
(a) enden alle im Rahmen dieses Vertrages erteilten Lizenzen sofort und der Kunde muss die Nutzung der QS-MoveIN-Leistungen unverzüglich einstellen,
(b) ist jede Vertragspartei verpflichtet, Ausrüstungen, Eigentum und andere Gegenstände jeglicher Art (sowie alle Kopien davon) zurückzugeben, die der anderen Vertragspartei gehören, und diese nicht weiter zu verwenden,
(c) QS ist berechtigt, die in seinem Besitz befindlichen Kundendaten zu vernichten oder anderweitig darüber zu verfügen, es sei denn, QS erhält spätestens zehn Tage ab dem Kündigungsdatum dieses Vertrages eine schriftliche Aufforderung zur Aushändigung der bis dahin letzten Sicherungskopie der Kundendaten an den Kunden. QS unternimmt alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen, um dem Kunden die Sicherungskopie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer solchen schriftlichen Aufforderung zukommen zu lassen, vorausgesetzt, dass der Kunde zu diesem Zeitpunkt alle ausstehenden und aus der Kündigung resultierenden Gebühren und Entgelte bezahlt hat (unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt der Kündigung fällig sind oder nicht). Der Kunde trägt alle angemessenen Kosten, die QS bei der Rückgabe oder Entsorgung von Kundendaten entstehen, und
(d) werden keine Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Vertragsparteien, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadenersatz für eine Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand, berührt oder beeinträchtigt.
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